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Quick Dental Falk Hoppe
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gültig ab 12.12.2013

1. Geltungsbereich


Diese Lieferbedingungen gelten für alle von uns vertriebenen Erzeugnisse.

2. Vertragsschluss


Der Besteller ist an seinen Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder -erfüllung zustande. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir bei einer Wirtschaftsdetektei Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bonität des Kunden einholen. Bei negativer Bonitätsprüfung behalten wir uns die Nichterfüllung des Auftrages vor.

3. Preise


3.1 Alle angegebenen Preise sind frei bleibend und verstehen sich in € netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt.. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges werden alle früheren Kataloge oder Preislisten ungültig.

3.2 Über Preisänderungen während der Kataloglaufzeit werden wir auf dem Lieferschein informieren. Sollte der Besteller die Ware zu dem neuen Preis nicht behalten wollen, wird die originalverpackte und nicht gebrauchte Ware innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung und telefonischer Absprache von uns zurück genommen.

4. Versand, Gefahrübergang


Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Versandart bleibt uns überlassen. Mit Übergabe der Ware an die Spedition geht die Gefahr auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers und gegen Erstattung der Mehrkosten führen wir auch besondere Versandarten (z.B. Eiltransport) oder Teillieferungen durch.

5. Zahlungen, Lastschriften


5.1 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
5.3 Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald der fällige Betrag auf einem unserer Konten gutgeschrieben wurde.
5.4 Kommt der Besteller mit der Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung (z.B. rechtzeitige Erfüllung der bauseitigen Voraussetzungen, Abnahme der Lieferung) in Verzug, so wird der zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Kaufpreis spätestens 30 Tage nach unserer Meldung der Versandbereitschaft zur Zahlung fällig.
5.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen und ggf. den Ersatz eines weiteren Verzugsschadens zu verlangen.
5.6 Abweichend von den gesetzlichen Vorgaben zu den Einzugsfristen, ziehen wir fällige Forderungen ohne vorherige Ankündigung frühestens 2 Tage nach Warenerhalt ein.
5.7 Kosten, die uns durch Widerspruch / Rückbuchung einer Lastschrift entstehen, sind vom Besteller zu tragen und werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr dem Besteller in Rechnung gestellt.

6. Rückgaberecht

Für Verbrauchsmaterialien hat der Besteller innerhalb von 14 Tagen für von uns gelieferte Ware ein Rückgaberecht. Voraussetzung hierfür ist, dass er die Ware originalverpackt, nicht beschriftet und nicht beklebt, unter Angabe des Grund- des der Rückgabe und Beifügen einer Kopie des Lieferscheins an die Firma Quick Dental Falk Hoppe zurückschickt. Bei Fehlen der Lieferscheinkopie bzw. der Lieferscheinnummer werden Bearbeitungsgebühren berechnet.

7. Gewährleistungen


7.1 Soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, leisten wir für die von uns gelieferten fabrikneuen Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass wir die Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, innerhalb der bei uns üblichen Arbeitszeit nach unserer Wahl unentgeltlich Instand setzen oder durch einwandfreie Erzeugnisse ersetzen. Die Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Gewährleistung (Gewährleistungsfrist) beträgt vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet 1 Jahr.
7.2 Wenn und soweit ein uns gegenüber unserem Lieferanten zustehender Gewährleistungsanspruch die Frist von 1 Jahr überschreitet, verlängert sich die Gewährleistungsfrist entsprechend.
7.3 Der Besteller ist verpflichtet, festgestellte Material-, Liefer- oder Herstellungsfehler sowie Transportschäden uns unverzüglich nach Lieferung anzuzeigen.
7.4 Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl verlangen, dass der Preis herabgesetzt oder der Vertrag rückgängig gemacht wird.
7.5 Für gebrauchte Erzeugnisse leisten wir keine Gewähr. Dies gilt nicht für recycelte, qualitätsgesicherte Erzeugnisse, die aus Gründen des Umweltschutzes wieder in den Materialkreislauf zurückfließen und fabrikneuen Erzeugnissen gleichstehen.

8. Schadensersatz, Rücktritt


8.1 Bei von uns verschuldeter Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist kann der Besteller, wenn und soweit er durch die Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Schaden erlitten hat, eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,5 v.H. bis zur Höhe von im Ganzen 5 v.H. des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung verlangen, der wegen der Verspätung nicht genutzt werden kann. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
8.2 Bei von uns verschuldeten Unmöglichkeiten ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich auf 5 v. H. des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit der Leistung nicht genutzt werden kann.
8.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
8.4 Verweigert der Besteller ungerechtfertigt die Vertragserfüllung, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, pauschalierten Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30 v.H. des Auftragswertes zu verlangen, sofern der Besteller keinen wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schaden nachweist.

9. Eigentumsvorbehalt


9.1 Die Erzeugnisse bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vorher ist Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung untersagt. Etwaige Kosten, die uns durch die Geltendmachung und Durchsetzung unserer Rechte entstehen, trägt der Besteller.
9.2 Beim Ausbleiben der vereinbarten Zahlungen sind wir berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

10. Ausfuhrbeschränkungen, Nebenabreden


10.1 Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und Unterlagen kann z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe auch Hinweis in den Lieferscheinen und Rechnungen.)
10.2 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
10.3 Sollte einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine möglichst gleichwertige wirksame Regelung ersetzt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist der Sitz der Firma Quick Dental Falk Hoppe.


12. Streitbeilegung im Rahmen der ADR-Richtlinie und ODR-Verordnung

„Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.“


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